Die Schweizerische Avifaunistische Kommission (SAK)

Das Melden von protokollpflichtigen Arten

Jede Vogelbeobachterin und jeder Vogelbeobachter wird im Laufe seines Lebens die eine und andere Seltenheit entdecken oder eine andere aussergewöhnliche Beobachtung machen. Damit eine solche Beobachtung Eingang im wissenschaftlichen Sinne publiziert werden kann muss der Nachweis von einer national zuständigen Kommission angenommen werden. Das heisst: es ist ein Protokoll mit allen relevanten Angaben zur Beobachtung einzureichen, welche den Nachweis bzw. die Artbestimmung bestätigen.

In ornitho.ch (.at und .de) eingegebene Arten, die einer Protokollpflicht unterliegen, sind mit einem gelben «Warndreieck» versehen.

Eine Protokollvorlage kann auf der Website der SAK heruntergeladen werden.

Download Übersicht der protokollpflichtigen Arten (Stand: Januar 2021)

Steppenweihe 1.KJ, 15.09.2016, Bargen SH